Erwägungsgrund 45 32023R0956
Das CBAM sollte sich auf ein Anmeldesystem stützen, bei dem ein zugelassener CBAM-Anmelder, der mehrere Einführer vertreten kann, jährlich eine Anmeldung der mit den Waren, die in das Zollgebiet der Union eingeführt wurden, verbundenen grauen Emissionen einreicht und CBAM-Zertifikate in der den angemeldeten Emissionen entsprechenden Anzahl abgibt. Die erste CBAM-Erklärung sollte bis zum 31. Mai 2027 für das Kalenderjahr 2026 vorgelegt werden.