Erwägungsgrund 59 32023R0956
Um die vorliegende Verordnung kosteneffizient anzuwenden, sollte die Kommission das CBAM-Register verwalten, das Daten über die zugelassenen CBAM-Anmelder, Betreiber und Anlagen in Drittländern enthält.
Um die vorliegende Verordnung kosteneffizient anzuwenden, sollte die Kommission das CBAM-Register verwalten, das Daten über die zugelassenen CBAM-Anmelder, Betreiber und Anlagen in Drittländern enthält.