Erwägungsgrund 54 32023R0956
Die Vertragsparteien des mit dem Beschluss 2006/500/EG des Rates geschlossenen Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft und die Vertragsparteien von Assoziierungsabkommen, einschließlich Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen, haben sich zu Dekarbonisierungsschritten verpflichtet, die letztlich zur Einführung von CO2-Bepreisungsmechanismen, die dem EU-EHS ähnlich oder mit diesem gleichwertig sind, oder zur Beteiligung am EU-EHS führen sollen.