Erwägungsgrund 44 32024R1263
Die multilaterale Überwachung sollte sich auf hochwertige und unabhängige Statistiken stützen, die nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt werden.
Die multilaterale Überwachung sollte sich auf hochwertige und unabhängige Statistiken stützen, die nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt werden.