Erwägungsgrund 30 32024R1263
Um die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung für die im Rahmen des Europäischen Semesters gefassten Beschlüsse zu erhöhen, sollte das Europäische Parlament auf regelmäßige und strukturierte Weise ordnungsgemäß in das Europäische Semester eingebunden werden. Der Präsident des Rates und die Kommission sollten das Europäische Parlament regelmäßig über die Ergebnisse der multilateralen Überwachung nach dieser Verordnung unterrichten. Die im Rahmen dieser Verordnung bereitzustellenden Informationen sollten von der Kommission ausgearbeitet und dem Rat übermittelt sowie unverzüglich dem Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt werden.