Erwägungsgrund 29 32024R1263
Um die Umsetzung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne sicherzustellen, sollten die Kommission und der Rat die in diesen Plänen im Rahmen des Europäischen Semesters aufgenommenen Reformen und Investitionen auf der Grundlage der jährlichen Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten und im Einklang mit den Artikeln 121 und 148 AEUV überwachen. Zu diesem Zweck sollten sie mit dem Europäischen Parlament einen wirtschaftlichen Dialog führen.