Erwägungsgrund 25 32024R0903
Einrichtungen der Union oder öffentliche Stellen, die nach Interoperabilitätslösungen suchen, sollten bei anderen Einrichtungen der Union oder öffentlichen Stellen die von diesen Einrichtungen oder Stellen verwendeten Interoperabilitätslösungen wie bewährte Verfahren, Spezifikationen und Softwarecode zusammen mit der zugehörigen Dokumentation anfragen können. Die Weitergabe sollte zum Normalfall werden. Darüber hinaus sollten sich Einrichtungen der Union oder öffentliche Stellen bemühen, neue Interoperabilitätslösungen zu entwickeln oder bestehende Interoperabilitätslösungen weiterzuentwickeln. Dabei sollten sie Lösungen Vorrang einräumen, die nicht mit restriktiven Lizenzierungsbedingungen verbunden sind, sofern diese Lösungen gleichwertig sind. Jedoch sollte die Weitergabe von Interoperabilitätslösungen nicht dahin gehend verstanden werden, dass Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen verpflichtet sind, ihre Rechte des geistigen Eigentums aufzugeben.