Erwägungsgrund 51 32024R0903
Als wichtigstes Instrument der Union für die Koordinierung öffentlicher Investitionen in Interoperabilitätslösungen und die Festlegung des Fahrplans für die Durchführung dieser Verordnung sollte eine Agenda für ein interoperables Europa ausgearbeitet werden. Sie sollte einen umfassenden Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungszusagen in dem Bereich vermitteln und gegebenenfalls die entsprechenden Unionsprogramme einbeziehen. Dies sollte auf allen Verwaltungsebenen dazu beitragen, Synergien zu schaffen, die finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Interoperabilität zu koordinieren und Doppelarbeit zu vermeiden.