Erwägungsgrund 28 32024R0903
Der EIF sollte für Kohärenz sorgen und als zentraler Bezugspunkt für das Konzept der Union für die Interoperabilität im öffentlichen Dienst anerkannt werden. Darüber hinaus können spezialisierte Interoperabilitätsrahmen auf den Bedarf bestimmter Sektoren, Bereiche oder Verwaltungsebenen ausgerichtet werden. Solche Rahmen, die nicht verbindlich sind, sollten die Umsetzung von Interoperabilitätslösungen und den Ansatz der konzeptionsinhärenten Interoperabilität weiter fördern.