Erwägungsgrund 37 32024R0903
Elektronisch erbrachte oder verwaltete öffentliche Dienste in der Union hängen derzeit oft von Anbietern von außerhalb der Union ab. Es liegt im strategischen Interesse der Union, dass sie wesentliche technische Kapazitäten zur Sicherung ihres digitalen Binnenmarkts bewahrt und weiterentwickelt, damit insbesondere die Erbringung der Dienste, der Schutz kritischer Netz- und Informationssysteme und die Erbringung wesentlicher öffentlicher Dienste gewährleistet werden können. Die Unterstützungsmaßnahmen für ein interoperables Europa sollten den öffentlichen Verwaltungen dabei helfen, sich weiterzuentwickeln, und sie in die Lage versetzen, neue Herausforderungen und neue Bereiche in grenzüberschreitende Kontexte einzubeziehen. Interoperabilität ist eine Voraussetzung, um eine technologische Bindung an bestimmte Anbieter zu vermeiden, technische Entwicklungen zu ermöglichen und Innovationen zu fördern, was auch die globale Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz und die offene strategische Autonomie der Union stärken dürfte.