Erwägungsgrund 48 32024R0903
Die Förderung der Interoperabilität des öffentlichen Sektors erfordert die aktive Einbeziehung und das Engagement von Experten, Praktikern, Nutzern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in allen Mitgliedstaaten. Dies umfasst alle Verwaltungsebenen — die nationale, regionale und lokale Ebene — und bezieht internationale Partner, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie einschlägige Gemeinschaften und den Privatsektor mit ein. Um ihr Fachwissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kreativität nutzbar zu machen, sollte die Gemeinschaft für ein interoperables Europa, ein spezielles Forum, dazu beitragen, Rückmeldungen, nutzerseitige und operative Anforderungen zu kanalisieren, Bereiche für eine weitere Entwicklung zu ermitteln und Prioritäten für die Interoperabilitätszusammenarbeit der Union zu bestimmen. Durch die Einrichtung der Gemeinschaft für ein interoperables Europa sollte die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten strategischen und operativen Interoperabilitätsakteuren unterstützt werden.