Erwägungsgrund 30 32024R0903
Der EIF sollte vom Beirat entwickelt werden. Der Beirat sollte sich aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission zusammensetzen. Die Mitgliedstaaten stehen somit zusammen mit der Kommission im Mittelpunkt der Entwicklung und Umsetzung des EIF. Der Beirat sollte den EIF erforderlichenfalls aktualisieren.