Erwägungsgrund 33 32024R0903
Zahlreiche Interoperabilitätsspezifikationen, die vom öffentlichen Sektor verwendet werden, könnten aus bestehendem Unionsrecht abgeleitet werden. Es ist daher notwendig, eine Verbindung zwischen allen Spezifikationen für transeuropäische digitale öffentliche Dienste herzustellen, die nach dem Unionsrecht verbindlich sind. Für die Durchführungsbehörden ist es nicht immer einfach, die Anforderungen in dem neuesten und maschinenlesbaren Format zu finden. Eine zentrale Zugangsstelle in Form des Portals für ein interoperables Europa und klare Vorschriften für die Metadaten der mit diesen Anforderungen verbundenen Informationen sollen öffentlichen Stellen dabei helfen, ihre digitalen Diensteinfrastrukturen mit den bestehenden und künftigen Vorschriften in Einklang zu bringen.