Erwägungsgrund 32 32024R0903
Interoperabilität ist direkt mit der Verwendung von offenen Spezifikationen und Normen verbunden und davon abhängig. Daher sollte der öffentliche Sektor der Union die Möglichkeit haben, bereichsübergreifende offene Spezifikationen und andere Lösungen zur Förderung der Interoperabilität zu vereinbaren. In dem neuen Rahmen sollte ein klares Verfahren für die künftige Entwicklung und Förderung von empfohlenen Interoperabilitätslösungen vorgesehen sein, die das Zeichen „Lösung für ein interoperables Europa“ tragen. Auf diese Weise wird der öffentliche Sektor besser koordiniert auftreten, um die Bedürfnisse des öffentlichen Sektors sowie die öffentlichen Werte in umfassenderen Diskussionen zu erörtern. Der Beirat sollte sich auf die allgemeinen Kriterien verständigen, die die Interoperabilitätslösungen erfüllen müssen. Der Beirat sollte in der Lage sein, seine Empfehlungen zurückzuziehen. Wenn der Beirat seine Empfehlung zurückzieht, sollte den entsprechenden Interoperabilitätslösungen das Zeichen „Lösung für ein interoperables Europa“ entzogen werden und die Interoperabilitätslösungen falls erforderlich aus dem Portal für ein interoperables Europa gelöscht werden.