Erwägungsgrund 47 32024R0903
Bestimmte Einrichtungen der Union wie der Europäische Dateninnovationsrat und der Ausschuss für den europäischen Raum für Gesundheitsdaten wurden eingerichtet und beauftragt, unter anderem die Interoperabilität auf bereichs- oder politikspezifischer Ebene zu verbessern. Allerdings sind keine der bestehenden Einrichtungen mit verbindlichen Anforderungen für transeuropäische digitale öffentliche Dienste betraut. Der Beirat sollte die Einrichtungen der Union unterstützen, die an für die grenzüberschreitende Interoperabilität von transeuropäischen digitalen öffentlichen Diensten relevanten Strategien, Maßnahmen und Lösungen arbeiten, z. B. in Bezug auf die semantische Interoperabilität im Hinblick auf Datenräume sowie die Übertragbarkeit und Weiterverwendbarkeit von Daten. Der Beirat sollte mit allen einschlägigen Einrichtungen der Union zusammenwirken, um die Abstimmung und Synergien zwischen Maßnahmen für eine grenzüberschreitende Interoperabilität und sektorspezifischen Maßnahmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck kann die Kommission als Vorsitz des Beirats Experten mit spezifischen Kenntnissen zu einem auf der Tagesordnung stehenden Thema einladen, einschließlich Vertreter regionaler und lokaler Behörden sowie Vertreter der Open-Source- und Normungsgemeinschaften.