Erwägungsgrund 35 32024R0903
Das Portal für ein interoperables Europa sollte Interoperabilitätslösungen öffentlich zugänglich und auffindbar machen, die den EIF-Grundsätzen der Offenheit, Zugänglichkeit, technischen Neutralität, Weiterverwendbarkeit, Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre entsprechen. Es sollte klar unterschieden werden zwischen Lösungen für ein interoperables Europa, die vom Beirat empfohlen werden, und anderen Interoperabilitätslösungen wie den von öffentlichen Verwaltungen proaktiv zur Weiterverwendung weitergegebenen Lösungen, den mit Unionspolitiken verknüpften Lösungen und einschlägigen Lösungen von nationalen Portalen. Anwendungsfälle im Portal für ein interoperables Europa sollten nach unterstütztem Land oder nach Art des unterstützten öffentlichen Dienstes abfragbar sein. Der Beirat sollte dazu konsultiert werden, wie Lösungen im Portal für ein interoperables Europa kategorisiert werden sollen.