Erwägungsgrund 46 32024R0903
Der Beirat sollte die Entwicklung der allgemeinen Ausrichtung der strukturierten Zusammenarbeit für ein interoperables Europa bei der Förderung der digitalen Vernetzung und Interoperabilität öffentlicher Dienste in der Union erleichtern und die strategischen Tätigkeiten und Umsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeit überwachen. Der Beirat sollte seine Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften für die grenzüberschreitende Interoperabilität und der bereits umgesetzten Lösungen für bestehende Netz- und Informationssysteme wahrnehmen.