Erwägungsgrund 16 32011D1080
Im Rahmen des Klimaschutzmandats sollte eine gewisse Flexibilität bei der regionalen Zuweisung der Mittel gegeben sein, damit eine möglichst rasche und wirksame Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel innerhalb des Dreijahreszeitraums 2011-2013 sichergestellt ist, wobei während dieses Zeitraums eine ausgewogene Verteilung zwischen den Regionen angestrebt wird, ausgehend von den im Rahmen des allgemeinen Mandats für die Außenhilfe festgelegten Prioritäten.