Erwägungsgrund 27 32011D1080
Um die Kohärenz der Gesamthilfe der Union für die betreffenden Regionen zu verbessern, sollten Möglichkeiten genutzt werden, EIB-Finanzierungen, wenn und soweit dies sinnvoll erscheint, mit Haushaltsmitteln der Union zu kombinieren, beispielsweise in Form von Garantien, Risikokapital und Zinszuschüssen und der Kofinanzierung von Investitionen — parallel zur technischen Hilfe bei Projektvorbereitung und -durchführung durch IPA, ENPI, DCI, EIDHR und Stabilitätsinstrument. Wenn eine EIB-Finanzierung mit anderen Haushaltsmitteln der Union kombiniert wird, sollten in allen Finanzierungsbeschlüssen die zu verwendenden Mittel stets eindeutig identifiziert werden. Im jährlichen Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Finanzierung von Vorhaben durch die EIB gemäß diesem Beschluss sollte eine ausführliche Aufstellung der in Kombination mit der EIB-Finanzierung eingesetzten Haushaltsmittel und Finanzinstrumente enthalten sein.