Erwägungsgrund 33 32011D1080
Die EIB sollte erwägen, ihre im Rahmen dieses Beschlusses durchzuführenden Finanzierungen für öffentliche Körperschaften unterhalb der staatlichen Ebene zu erhöhen, sofern für diese Finanzierungen eine entsprechende Kreditrisikoeinschätzung der EIB vorliegt.