Erwägungsgrund 30 32011D1080
Die EIB sollte in Absprache mit der Kommission ein vorläufiges mehrjähriges Programm für das geplante Volumen der unterzeichneten EIB-Finanzierungen vorlegen, damit die Mittelausstattung des Garantiefonds entsprechend geplant werden kann und die Vereinbarkeit der Prognosen der EIB für ihre Finanzierungstätigkeit mit den in diesem Beschluss festgelegten Obergrenzen gewährleistet wird. Die Kommission sollte diesen Prognosen bei ihrer regelmäßigen Haushaltsplanung, die der Haushaltsbehörde übermittelt wird, Rechnung tragen.