Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG
Nach Artikel 19 ihrer Satzung sind unmittelbar bei der EIB gestellte Anträge auf EIB-Finanzierungen, die unter diesem Beschluss vorgenommen werden sollen, der Kommission zur Stellungnahme vorzulegen (im Folgenden „Antrag auf EIB-Finanzierung“).
Erwägungsgrund 3 32011D1080Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen