Erwägungsgrund 14 32011D1080
Zusätzlich zu den regionalen Höchstbeträgen sollten das fakultative Mandat in Höhe von 2000000000 EUR aktiviert und die entsprechenden Mittel für die Unterstützung von EIB-Finanzierungen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung in den unter das Mandat fallenden Regionen bereitgestellt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Kommission könnte die EIB ihre Fachkompetenz und ihre Ressourcen zur Unterstützung öffentlicher Stellen wie auch des privaten Sektors beitragen, um die sich mit dem Klimawandel stellenden Herausforderungen zu bewältigen und die verfügbaren Finanzmittel optimal einzusetzen. Bei Projekten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung sollten die Ressourcen der EIB — soweit möglich und angezeigt — ergänzt werden durch zu Vorzugsbedingungen gewährte Mittel aus dem Unionshaushalt in Form einer effizienten und kohärenten Kombination von Finanzhilfen und Darlehen für die Finanzierung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Außenhilfe der Union. Diesbezüglich ist es angebracht, dass der jährliche Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat einen ausführlichen Bericht über die zur Finanzierung dieser Vorhaben verwendeten Finanzinstrumente mit einer Aufstellung der Beträge der EIB-Finanzierung gemäß dem fakultativen Mandat und der entsprechenden Beträge der Zuschüsse enthält.