Erwägungsgrund 18 32011D1080
Im Sinne einer höheren Kohärenz des Mandats und einer stärkeren Ausrichtung der EIB-Finanzierungstätigkeit in Drittländern auf die Unionspolitik sowie der Gewährleistung eines größtmöglichen Nutzens für die Empfänger sollte dieser Beschluss — auf der Grundlage der komparativen Vorteile der EIB in Bereichen, in denen sie nachweislich erfolgreich tätig ist — horizontale, übergeordnete Ziele im Rahmen des Mandats für EIB-Finanzierungen in allen förderfähigen Regionen und Ländern festlegen. In den unter diesen Beschluss fallenden Regionen sollte die EIB daher Projekte in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung (auch im Wege des Transfers von mit neuen Energiequellen verbundenen Technologien), soziale und wirtschaftliche Infrastruktur (insbesondere Verkehr, Energie, einschließlich erneuerbarer Energien, Energieversorgungssicherheit, Energieinfrastruktur, Umweltinfrastruktur, einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, sowie Informations- und Kommunikationstechnologie) und Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, vor allem zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), finanzieren. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass ein verbesserter Zugang für KMU zur Finanzierung eine entscheidende Rolle bei der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielen kann. In diesen Bereichen sollte eines der grundlegenden Ziele der EIB-Finanzierungen die Integration der Partnerländer auf regionaler Ebene, unter anderem die wirtschaftliche Integration zwischen Heranführungsländern, Nachbarschaftsländern und Union, sein. Die EIB sollte in der Lage sein, die Präsenz der Union in Partnerländern durch ausländische Direktinvestitionen als Beitrag zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers entweder im Rahmen der EU-Garantie für Investitionen in den genannten Gebieten oder auf eigenes Risiko zu unterstützen.