Erwägungsgrund 38 32011D1080
Berichterstattung und Informationsübermittlung durch die EIB an die Kommission sollten ausgebaut werden, damit die Kommission ihren jährlichen Bericht an das Europäische Parlament und an den Rat über die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen optimieren kann. Die in diesem Erwägungsgrund genannten zusätzlichen Berichterstattungsanforderungen sollten nur für EIB-Finanzierungen gelten, bei denen ein Antrag auf EIB-Finanzierung nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses gestellt wurde und die nach dem 1. Januar 2012 unterzeichnet werden. Der Bericht sollte — unter Berücksichtigung der regionalen technischen operativen Leitlinien — insbesondere bewerten, inwieweit die EIB-Finanzierungen den Bestimmungen dieses Beschlusses entsprechen, und er sollte Abschnitte zu folgenden Punkten enthalten: dem Zusatznutzen der EIB, z. B. zur Unterstützung für die externen Politikbereiche der Union; der Erfüllung der Mandatsauflagen; der Qualität der finanzierten Operationen; der Übertragung von finanziellen Vorteilen an die Kunden; sowie der Zusammenarbeit, einschließlich Kofinanzierungen, mit der Kommission und mit anderen internationalen Finanzinstitutionen und bilateralen Gebern. In dem Bericht sollte auch bewertet werden, inwieweit die EIB bei der Konzeption und der Überwachung der finanzierten Vorhaben der wirtschaftlichen, finanziellen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit Rechnung getragen hat. Er sollte ebenfalls einen spezifischen Abschnitt enthalten, der einer detaillierten Bewertung der Maßnahmen gewidmet ist, die die EIB ergriffen hat, um das gegenwärtige Mandat gemäß dem Beschluss Nr. 633/2009/EG zu erfüllen, wobei den EIB-Finanzierungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, bei denen Finanzvehikel eingesetzt werden, die in nicht kooperativen Ländern und Gebieten angesiedelt sind. Bei ihren Finanzierungen sollte die EIB ihre Politik gegenüber schwach regulierten oder nicht kooperativen Ländern und Gebieten angemessen umsetzen, um zur internationalen Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung beizutragen. Der Bericht sollte auch eine Bewertung der sozialen und entwicklungspolitischen Aspekte von Projekten enthalten. Er sollte veröffentlicht werden, damit die Zivilgesellschaft und die Empfängerländer ihre Standpunkte darlegen können. Soweit erforderlich, sollte der Bericht auf wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen eingehen, die weitere Änderungen des Mandats vor dessen Ablauf rechtfertigen würden. Der Bericht sollte insbesondere eine Aufschlüsselung der EIB-Finanzierungen gemäß diesem Beschluss in Kombination mit allen Finanzmitteln der Union und von anderen Gebern enthalten und damit eine Übersicht über das mit den Finanzierungen verbundene finanzielle Engagement geben.