Erwägungsgrund 7 32011D1080
Im Einklang mit dem Beschluss Nr. 633/2009/EG haben Kommission und EIB, gestützt auf eine unabhängige externe Bewertung unter Aufsicht eines Lenkungsausschusses von „Weisen“, auf eine Bewertung durch ein externes Beratungsunternehmen sowie auf spezifische Bewertungen der EIB, eine Halbzeitbewertung der EIB-Finanzierungen vorgenommen. Am 12. Februar 2010 legte der Lenkungsausschuss dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und der EIB einen Bericht mit ihren Schlussfolgerungen und Empfehlungen vor.