Erwägungsgrund 32 32011D1080
Die EIB sollte aufgefordert werden, ihre Finanzierungen außerhalb der Union zu erhöhen und ihre Finanzinstrumente in diesem Zusammenhang zu diversifizieren, ohne auf die EU-Garantie zurückzugreifen, damit der Einsatz der Garantie für Länder und Vorhaben mit einem schwachen Zugang zum Markt, bei denen die Garantie deshalb einen größeren Zusatznutzen erbringt, gefördert werden kann, wobei Erwägungen hinsichtlich der Schuldendienstfähigkeit zu berücksichtigen sind. Demgemäß und stets zur Förderung der Ziele der Union im Bereich der Außenbeziehungen sollte die EIB aufgefordert werden, unter Berücksichtigung ihrer eigenen Risikoabsorptionsfähigkeit die auf eigenes Risiko verliehenen Beträge zu erhöhen und dabei auch die wirtschaftlichen Interessen der Union zu fördern, insbesondere in Heranführungs- und Nachbarschaftsländern sowie in Ländern mit „Investment-Grade“-Rating in anderen Regionen, aber auch in Ländern mit einem Rating unterhalb von „Investment-Grade“, sofern die EIB über geeignete Garantien Dritter verfügt. In Abstimmung mit der Kommission sollte die EIB eine Politik formulieren, auf die Beschlüsse darüber gestützt werden, ob Projekte im Rahmen des Außenmandats mit EU-Garantie durchgeführt oder von der EIB auf eigenes Risiko finanziert werden. Die entsprechende Politik würde insbesondere der Kreditwürdigkeit der betreffenden Länder und Projekte Rechung tragen.