Erwägungsgrund 28 32011D1080
Auf allen Ebenen, angefangen bei der vorgelagerten strategischen Planung bis hin zur nachgelagerten Projektentwicklung, sollte gewährleistet sein, dass die EIB-Außenfinanzierungen der auswärtigen Politik der Union und den in diesem Beschluss genannten übergeordneten Zielen entsprechen und diese unterstützen. Zur Erhöhung der Kohärenz der Außenmaßnahmen der Union sollte der Politik- und Strategiedialog zwischen Kommission, EAD und EIB weiter ausgebaut werden. Zu demselben Zweck sollten eine verstärkte Kooperation und ein frühzeitiger gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Kommission, EAD und EIB auf operativer Ebene stattfinden. Die Büros der EIB in Drittländern sollten vorrangig innerhalb der Delegationen der Union angesiedelt werden, damit eine solche Zusammenarbeit gefördert wird und die Betriebskosten gemeinsam getragen werden. Wichtig ist insbesondere, dass im Zuge der Ausarbeitung von Programmierungsdokumenten bei Bedarf frühzeitig ein Gedankenaustausch zwischen Kommission, EAD und EIB stattfindet, damit eine maximale Synergie zwischen den Tätigkeiten dieser drei Einrichtungen der Union erreicht wird.