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Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen. Der Bericht schließt eine Bewertung der EIB-Finanzierungen auf Projekt-, Sektor-, Länder- und Regionsebene sowie eine Bewertung des Beitrags dieser Finanzierungen zur Verwirklichung der Ziele der auswärtigen Politik und der strategischen Ziele der Union ein. Der Bericht enthält eine Übersicht über die laufenden Projekte in aggregierter Form. Der Bericht bewertet insbesondere, inwieweit bei den EIB-Finanzierungen den Bestimmungen dieses Beschlusses nachgekommen wird — unter Berücksichtigung der in Artikel 6 genannten regionalen technischen operativen Leitlinien –, und enthält gesonderte Abschnitte zum Mehrwert für die Verwirklichung der politischen Ziele der Union, zur Bewertung der Auswirkungen auf die Entwicklung in aggregierter Form und zu dem Umfang, in dem die EIB bei der Konzeption und der Überwachung der finanzierten Vorhaben die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt hat, sowie zur Zusammenarbeit mit der Kommission und anderen internationalen Finanzinstitutionen und bilateral tätigen Institutionen, einschließlich Kofinanzierungen. Der Bericht enthält insbesondere eine Aufstellung aller Finanzmittel der Union, die in Kombination mit EIB-Finanzierungen und Mitteln von anderen Geldgebern eingesetzt werden, so dass eine Übersicht über das finanzielle Engagement gegeben wird, das mit den im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Finanzierungen verbunden ist. Außerdem enthält er einen spezifischen Abschnitt, der einer detaillierten Bewertung der Maßnahmen gewidmet ist, die die EIB zur Einhaltung von Artikel 1 Absatz 2 ergriffen hat.
Die EIB legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission weiterhin alle ihre unabhängigen Bewertungsberichte vor, in denen die praktischen Ergebnisse bewertet werden, die mit den spezifischen Tätigkeiten der EIB im Rahmen der externen Mandate erzielt wurden.
Für die Zwecke von Absatz 1 legt die EIB der Kommission jährliche Berichte über die EIB-Finanzierungen im Rahmen dieses Beschlusses auf Projekt-, Sektor-, Länder- und Regionsebene und über die Verwirklichung der außenpolitischen und strategischen Ziele der Union vor, unter anderem auch über die Zusammenarbeit mit der Kommission, anderen internationalen Finanzinstitutionen und bilateral tätigen Institutionen, sowie einen Bericht über die Bewertung entwicklungsbezogener Wirkungen gemäß Artikel 7. Alle Absichtserklärungen zwischen der EIB und anderen internationalen Finanzinstitutionen oder bilateral tätigen Institutionen im Zusammenhang mit der Durchführung der unter diesen Beschluss fallenden Finanzierungen werden öffentlich gemacht, oder wenn dies nicht möglich ist, dem Europäischen Parlament und dem Rat als Teil des in Absatz 1 dieses Artikels erwähnten jährlichen Berichts der Kommission übermittelt.
Die EIB übermittelt der Kommission die statistischen Daten, Finanz- und Rechnungslegungsdaten über die einzelnen EIB-Finanzierungen sowie alle zusätzlichen Informationen, die zur Erfüllung ihrer Berichterstattungspflicht oder zur Beantwortung von Anfragen des Rechnungshofs erforderlich sind, sowie einen Rechnungsprüfungsbericht über die ausstehenden Beträge im Rahmen der Finanzierungen.
Für die Zwecke der Rechnungslegung und der in Artikel 10 Absatz 1 festgelegten Berichterstattung der Kommission über die Risiken, die im Rahmen der Pauschalgarantie abgedeckt sind, übermittelt die EIB der Kommission die Informationen zur Kreditrisikoeinschätzung und Bonitätsbeurteilung im Zusammenhang mit EIB-Finanzierungen zugunsten von Darlehens- oder Garantienehmern, die keine Staaten sind.
Die EIB stellt die Informationen gemäß den Absätzen 3, 4 und 5 auf eigene Kosten zur Verfügung.
Die EIB macht ferner die in den Absätzen 3 und 4 genannten Informationen — mit Ausnahme sämtlicher vertraulicher Informationen — in allgemeiner Form öffentlich verfügbar.
Informationen darüber, ob ein Projekt unter die EU-Garantie fällt, sind der „Projektzusammenfassung“ zu entnehmen, die nach der Stufe der Annahme auf der Website der EIB offengelegt wird.
Die EIB nimmt in ihren Jahresbericht eine Bewertung der Funktionsweise der Absichtserklärung mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten auf, soweit diese Absichtserklärung die durch diesen Beschluss erfassten EIB-Finanzierungen betrifft.
Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Anforderungen gelten gegebenenfalls nur für EIB-Finanzierungen, bei denen ein Antrag auf EIB-Finanzierung nach dem 30. Oktober 2011 gestellt wurde und die nach dem 1. Januar 2012 unterzeichnet werden.
Die EIB erstattet der Kommission — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIF — einmal jährlich Bericht über die EIB-Finanzierungen und Investitionen, die…
Die EIB übermittelt dem Rat und der Kommission alljährlich einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen, die aus den von ihr verwalteten Mitteln des 11.…
Die EIB und der EIF legen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission regelmäßig alle ihre unabhängigen Bewertungsberichte vor, in denen die…
Die EIB unterrichtet die Kommission nach den in den operativen Leitlinien der Investitionsfazilität festgelegten Verfahren regelmäßig über die Durchführung der…
Die EIB erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission bis zum 1. September 2016 und danach jährlich Bericht über die gemäß Absatz 2 von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.