Erwägungsgrund 12 32011D1080
Im Rahmen der Unterstützung der Union für Drittländer zur Bewältigung der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hat die EIB ihre Darlehenstätigkeit außerhalb der Union gemäß ihrem derzeitigen Mandat in den Jahren 2009 und 2010 vorgezogen, und zwar insbesondere in den Heranführungsländern und den Nachbarschafts- und Partnerschaftsländern. Außerdem erfordern die Unruhen Anfang 2011 im südlichen Mittelmeerraum, dass die Union die betroffenen Länder mit Mitteln für den Wiederaufbau und die Modernisierung ihrer Wirtschaft unterstützt. Daher sollte für die restliche Dauer des Mandats die im allgemeinen Mandat vorgesehene Obergrenze überprüft und zur besseren Bewältigung dieser vorübergehenden und außergewöhnlichen Umstände um 1684000000 EUR erhöht werden, ohne dabei den im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Obergrenzen vorzugreifen.