Erwägungsgrund 22 32011D1080
Auch sollte die EIB schrittweise ihre Tätigkeiten zur Unterstützung der Klimaanpassung ausbauen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstitutionen und bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen. Die mit diesem Beschluss eingeführten zusätzlichen Anforderungen würden einen Zugang zu Finanzmitteln zu Vorzugsbedingungen und eine schrittweise Personalanpassung erfordern, wobei gleichzeitig Effizienz, Wirksamkeit und Synergien angestrebt bzw. genutzt werden sollten. Die EIB-Tätigkeiten sollten auch die Ziele und Prioritäten der Union im Bereich Institutionenaufbau und sektorale Reformen ergänzen. Außerdem sollte die EIB Leistungsindikatoren definieren, die sich auf die Entwicklungs- und Umweltaspekte der Projekte und ihre Ergebnisse beziehen.