Art. 76 32021D1764
Für die Zwecke dieses Teils gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Programmierbare Hilfe bedeutet nicht rückzahlbare Hilfe, die den ÜLG zur Finanzierung der in den Programmplanungsdokumenten dargelegten territorialen, regionalen bzw. intraregionalen Strategien oder Prioritäten bereitgestellt wird;
Programmplanung ist der Prozess der Organisation, Entscheidungsfindung und der Zuweisung der finanziellen Richtbeträge, die dazu dienen, auf einer Mehrjahresbasis und in einem in Teil II genannten Bereich Maßnahmen durchzuführen, mit denen die auf eine nachhaltige Entwicklung der ÜLG ausgerichteten Ziele der Assoziation verwirklicht werden können;
Programmplanungsdokument ist das Dokument, in dem die Strategien, Prioritäten und Regelungen der einzelnen ÜLG dargelegt und ihre Ziele im Rahmen ihrer nachhaltigen Entwicklung klar und deutlich wiedergegeben sind, um die Ziele der Assoziation verfolgen zu können;
Entwicklungspläne sind ein Bündel kohärenter Maßnahmen, die ausschließlich von den ÜLG im Rahmen ihrer eigenen Entwicklungspolitiken und -strategien festgelegt und finanziert werden, sowie von Maßnahmen, die zwischen einem ÜLG und dem mit ihm verbundenen Mitgliedstaat vereinbart werden;
Territoriale Mittelbereitstellung ist der Betrag der programmierbaren Hilfe, der einzelnen ÜLG zur Finanzierung der in den Programmplanungsdokumenten dargelegten territorialen Strategien und Prioritäten bereitgestellt wird;
Regionale Mittelbereitstellung ist der Betrag der programmierbaren Hilfe, der gemäß Artikel 84 Absatz 1 zur Finanzierung der in den Programmplanungsdokumenten dargelegten Strategien und Prioritäten der regionalen Zusammenarbeit bereitgestellt wird;
Intraregionale Mittelbereitstellung ist ein Betrag, der gemäß Artikel 84 Absatz 2 im Rahmen der regionalen Zuweisung für die programmierbare Hilfe zur Finanzierung der in den Programmplanungsdokumenten dargelegten Strategien und Prioritäten der intraregionalen Zusammenarbeit bereitgestellt wird.