Erwägungsgrund 39 32022D2481
Um die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten, sollte die Kommission alle interessierten Kreise einbeziehen. Dazu sollte die Kommission eng mit Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft und privater und öffentlicher Akteure wie Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Bildungs- oder Gesundheitswesen, zusammenarbeiten und diese zu Maßnahmen zur Beschleunigung des digitalen Wandels auf Unionsebene anhören. Bei der Konsultation von Interessenträgern sollte die Kommission so inklusiv wie möglich vorgehen und Einrichtungen einbeziehen, die zur Förderung der Teilhabe von Mädchen und Frauen an digitaler Bildung und an Karrieren im Bereich Digitales beitragen, um bei der Umsetzung der nationalen Fahrpläne durch die Mitgliedstaaten einen möglichst geschlechtergerechten Ansatz zu fördern. Die Einbeziehung der Interessenträger ist auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten wichtig, insbesondere wenn es um die Annahme ihrer nationalen Fahrpläne und um deren mögliche Anpassungen geht. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Unternehmensverbände, einschließlich Vertretern von KMU, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene rechtzeitig und im Verhältnis zu den verfügbaren Ressourcen einbeziehen.