Erwägungsgrund 13 32022D2481
Nachhaltige digitale Infrastrukturen für Konnektivität, Mikroelektronik und die Fähigkeit zur Verarbeitung von Big Data sind entscheidende Voraussetzungen für die Nutzung der Vorteile der Digitalisierung, für weitere technologische Entwicklungen und für die digitale Führungsrolle der Union. Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU — Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ wird eine zuverlässige, schnelle und sichere Konnektivität für alle und überall in der Union benötigt, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie auf Inseln, in Bergregionen, in dünn besiedelten Gebieten sowie in den Gebieten in äußerster Randlage. Der gesellschaftliche Bedarf an konvergenten Upload- und Download-Bandbreiten nimmt ständig zu. Bis 2030 sollten Netze mit Gigabit-Geschwindigkeiten für alle, die solche Kapazitäten benötigen oder wünschen, zur Verfügung stehen. Alle Endnutzer in der Union sollten Gigabit-Dienste nutzen können, die von Netzen an festen Standorten bis zum Netzabschlusspunkt bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollten alle besiedelten Gebiete über ein drahtloses Hochgeschwindigkeitsnetz der nächsten Generation verfügen, dessen Leistung mindestens 5G entspricht. Alle Marktakteure, die vom digitalen Wandel profitieren, sollten ihre soziale Verantwortung übernehmen und einen fairen und verhältnismäßigen Beitrag zu den öffentlichen Gütern, Dienstleistungen und Infrastrukturen leisten, zum Nutzen aller Bürger in der Union.