Erwägungsgrund 27 32022D2481
Vor allem sollte die Kommission in ihrem Bericht zur digitalen Dekade aufnehmen, wie wirksam die allgemeinen Ziele dieses Beschlusses in Strategien, Maßnahmen oder Aktionen umgesetzt worden sind, sowie über die Fortschritte bei der Erreichung der Digitalziele und dabei ausführlich auf den Grad der Fortschritte der Union im Hinblick auf die für jedes Ziel geplanten Zielpfade und die Bewertung der zur Erreichung der einzelnen Ziele erforderlichen Anstrengungen, einschließlich etwaiger Lücken bei Investitionen in digitale Kapazitäten und Innovationen sowie die Sensibilisierung für die zur Stärkung der digitalen Souveränität auf offene Weise erforderlichen Maßnahmen, eingehen. Der Bericht sollte auch eine Bewertung der Umsetzung der einschlägigen Regulierungsvorschläge und eine Bewertung der von der Union und den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen enthalten.