Erwägungsgrund 11 32022D2481
Dieser Beschluss gilt unbeschadet der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Dieser Beschluss gilt unbeschadet der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).