Erwägungsgrund 32 32022D2481
Im Zyklus der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten könnten die Mitgliedstaaten Anpassungen ihrer nationalen Fahrpläne vorschlagen, um dem Fortschritt des digitalen Wandels auf Unionsebene und auf nationaler Ebene Rechnung zu tragen und um insbesondere die von der Kommission empfohlenen Strategien, Maßnahmen und Aktionen umzusetzen. Um ein kohärentes und vergleichbares Vorgehen der Mitgliedstaaten zu fördern und die Ausarbeitung ihrer nationalen Fahrpläne zu erleichtern, sollte die Kommission Orientierungshilfen zur Verfügung stellen, in denen die wichtigsten Elemente der Struktur eines nationalen Fahrplans und insbesondere die gemeinsamen Elemente, die alle nationalen Fahrpläne enthalten sollten, genauer dargelegt werden. Die Orientierungshilfen sollten auch einen allgemeinen Ansatz enthalten, der von den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer nationalen geplanten Zielpfade zu verfolgen ist.