Erwägungsgrund 43 32022D2481
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und in ihrer Rolle als Koordinatorin von Mehrländerprojekten die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung ihrer Interessen an Mehrländerprojekten unterstützen, unverbindliche Orientierungshilfen bei der Auswahl optimaler Durchführungsmechanismen geben und Unterstützung bei der Durchführung leisten, um so zu einer möglichst breiten Beteiligung beizutragen. Die Kommission sollte eine solche Unterstützung leisten, es sei denn, die an einem Mehrländerprojekt teilnehmenden Mitgliedstaaten lehnen dies ab. Die Kommission sollte mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.