Erwägungsgrund 31 32022D2481
Im Interesse der effizienten und wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sollten die Mitgliedstaaten der Kommission nationale strategische Fahrpläne für die digitale Dekade für den Zeitraum bis 2030 (im Folgenden „nationale Fahrpläne“) übermitteln, in denen sie, soweit dies möglich und auf nationaler Ebene messbar ist, nationale geplante Zielpfade vorschlagen, in denen alle Instrumente beschrieben werden, die als Beitrag zur Erreichung auf Unionsebene der allgemeinen Ziele und der Digitalziele gemäß dieses Beschlusses geplant, beschlossen oder umgesetzt worden sind. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, Informationen über auf regionaler Ebene geplante Strategien, Maßnahmen und Aktionen in ihre nationalen Fahrpläne aufzunehmen. Die nationalen Fahrpläne sollten nach der Konsultation wichtiger Interessenträger, z. B. von Unternehmensverbänden, einschließlich Vertretern von KMU, von Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft, einschließlich älterer und junger Menschen, sowie lokaler und regionaler Vertreter, ausgearbeitet werden und als ein entscheidendes Instrument für die Koordinierung der Strategien der Mitgliedstaaten und für die Gewährleistung der Vorhersehbarkeit für die Märkte dienen. Die Mitgliedstaaten sollten —auf Unionsebene und auf nationaler Ebene — einschlägige sektorale Initiativen berücksichtigen und die Vereinbarkeit mit ihnen fördern. Das Bekenntnis eines Mitgliedstaats, einen nationalen Fahrplan als Beitrag zu den Digitalzielen auf Unionsebene vorzulegen, hindert denselben Mitgliedstaat in keiner Weise daran, Strategien auf nationaler oder regionaler Ebene zu konzipieren und umzusetzen oder sich auf bestimmte Bereiche der Wirtschaft oder der Digitalisierung zu spezialisieren.