Erwägungsgrund 40 32022D2481
Mehrländerprojekte sollten umfangreiche Maßnahmen in Schlüsselbereichen ermöglichen, die für die Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele notwendig sind, insbesondere die Bündelung der Ressourcen der Union, der Mitgliedstaaten und, sofern angemessen, privater Quellen. Wenn dies für die Erreichung der Digitalziele erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten Drittländer einbeziehen können, die mit einem direkt verwalteten Unionsprogramm assoziiert sind, das den digitalen Wandel der Union unterstützt. Mehrländerprojekte sollten in koordinierter Weise und in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Kommission sollte eine zentrale Rolle bei der Beschleunigung der Durchführung von Mehrländerprojekten spielen, indem sie durchführungsreife Mehrländerprojekte unter den im Anhang dieses Beschlusses indikativ aufgeführten Projektkategorien ermittelt und die Mitgliedstaaten bei der Wahl des am besten geeigneten vorhandenen Durchführungsmechanismus, bei der Wahl der Finanzierungsquellen und deren Kombination sowie bei anderen strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Projekte berät. Die Kommission sollte, sofern angemessen, Orientierungshilfen für die Gründung eines EDIC als Durchführungsmechanismus bereitstellen. Die Mitgliedstaaten, die dies wünschen, können in anderen als den in diesem Beschluss vorgesehenen Bereichen zusammenarbeiten oder koordinierte Maßnahmen ergreifen.