Erwägungsgrund 35 32022D2481
Damit bei der Erfüllung der digitalen Ziele entsprechend den geplanten Zielpfaden Fortschritte erzielt werden, sollten Mitgliedstaaten, die dem Bericht zufolge unzureichende Fortschritte in einem bestimmten Bereich gemacht haben, Anpassungen der Strategien, Maßnahmen und Aktionen vorschlagen, die sie vornehmen wollen, um in diesem kritischen Bereich voranzukommen. Überdies sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten prüfen, wie die im Vorjahresbericht erwähnten empfohlenen Strategien, Maßnahmen und Aktionen von den Mitgliedstaaten gemeinsam und individuell angegangen worden sind. Ein Mitgliedstaat sollte in der Lage sein, zu beantragen, dass ein Verfahren des gegenseitigen Austauschs eingeleitet wird, um so anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zu geben, zu Vorschlägen Stellung zu nehmen, die er in seinem nationalen Fahrplan vorzulegen beabsichtigt, insbesondere bezüglich deren Eignung, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die Kommission sollte den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit Hilfe des Verfahrens des gegenseitigen Austauschs erleichtern.