Erwägungsgrund 28 32022D2481
Auf der Grundlage der Bewertung der Kommission sollte der Bericht konkrete Empfehlungen für Strategien, Maßnahmen und Aktionen enthalten. Wenn die Kommission in ihrem Bericht Strategien, Maßnahmen oder Aktionen empfiehlt, sollte sie die neuesten verfügbaren Daten, die eingegangenen gemeinsamen Verpflichtungen, die von den Mitgliedstaaten festgelegten Strategien und Maßnahmen sowie die Fortschritte bei den empfohlenen Maßnahmen, die in früheren Berichten ermittelt und mittels des Kooperationsmechanismus angegangen wurden, berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die Kommission das unterschiedliche Potenzial der einzelnen Mitgliedstaaten, einen Beitrag zu den Digitalzielen zu leisten, sowie die bereits bestehenden und als zur Erreichung dieser Ziele geeignet betrachteten Strategien, Maßnahmen und Aktionen berücksichtigen, auch wenn deren Wirkungen noch nicht eingetreten sind.