Erwägungsgrund 41 32022D2481
Die öffentliche Unterstützung für die Mehrländerprojekte sollte vor allem dazu verwendet werden, Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen in verhältnismäßiger Weise auszugleichen, ohne ungleiche Wettbewerbsbedingungen zu verursachen oder ohne private Finanzierungsmöglichkeiten zu duplizieren oder zu verdrängen. Mehrländerprojekte sollten einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen und gemäß dem anwendbaren Unionsrecht und den mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt werden.