Erwägungsgrund 21 32022D2481
Wenn öffentliche Mittel verwendet werden, ist es entscheidend, dass der größtmögliche Nutzen für die Gesellschaft und für Unternehmen erzielt wird. Öffentliche Finanzierung sollte deshalb anstreben, einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Ergebnissen geförderter Projekte sicherzustellen, sofern es nicht in gerechtfertigten und verhältnismäßigen Fällen als angemessen erachtet wird, anders vorzugehen.