Erwägungsgrund 30 32022D2481
Die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten geplante Zielpfade aufstellen, mit denen die Union die in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele erreichen kann. Diese geplanten Zielpfade sollten, wo möglich, von den Mitgliedstaaten in nationale geplante Zielpfade umgesetzt werden und, sofern angemessen, die regionale Dimension gebührend beachten. Das unterschiedliche Potenzial und die unterschiedlichen Ausgangspunkte der einzelnen Mitgliedstaaten dafür, einen Beitrag zu den Digitalzielen zu leisten, sollten hierbei berücksichtigt werden und sich in den nationalen geplanten Zielpfaden widerspiegeln. Die nationalen geplanten Zielpfade sollten die Bewertung der mit der Zeit erzielten Fortschritte auf Unionsebene und auf nationaler Ebene erleichtern.