Erwägungsgrund 17 32022D2481
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Grundsatz der einmaligen Erfassung in ihrer öffentlichen Verwaltung anzuwenden und die Weiterverwendung von Daten im Einklang mit den Datenschutzvorschriften zu fördern, damit keine zusätzlichen Belastungen für Bürger oder Unternehmen entstehen.