Erwägungsgrund 42 32022D2481
Mehrländerprojekte sollten in der Lage sein, verschiedene Finanzierungsquellen der Union und der Mitgliedstaaten — und gegebenenfalls von Drittländern, die mit einem direkt verwalteten Unionsprogramm assoziiert sind, das den digitalen Wandel der Union unterstützt — effizient anzuziehen und miteinander zu kombinieren, und falls möglich, Synergieeffekte zwischen ihnen zu finden. Dabei sollte insbesondere eine Kombination der Mittel aus zentral verwalteten Unionsprogrammen mit von den Mitgliedstaaten zugesagten Mitteln möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Beiträgen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, wie in Teil 3 der Orientierungshilfen der Kommission für die Mitgliedstaaten zu ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen erläutert, sowie mit Beiträgen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder dem Kohäsionsfonds. Wann immer dies aufgrund der Art eines bestimmten Mehrländerprojekts gerechtfertigt ist, sollte das Projekt auch für Beiträge anderer Stellen als der Union und der Mitgliedstaaten offenstehen, auch für private Beiträge.