Erwägungsgrund 25 32022D2481
Um die gesetzgebenden Organe über die Fortschritte beim digitalen Wandel in der Union auf dem Laufenden zu halten, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht zur digitalen Dekade vorlegen, der einen Überblick und eine Analyse des digitalen Wandels in der Union sowie eine Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele dieses Beschlusses und der Digitalziele für den Zeitraum bis 2030 enthält. Der Bericht zur digitalen Dekade — und insbesondere der DESI — sollten in das Europäische Semester einfließen, einschließlich Aspekten im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität, wobei die im Bericht zur digitalen Dekade empfohlenen Strategien, Maßnahmen und Aktionen die länderspezifischen Empfehlungen ergänzen sollten.