Erwägungsgrund 51 32014L0053
Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Konformitätsbewertung zu sorgen, müssen zudem Anforderungen an die notifizierenden Behörden und andere Stellen, die an der Bewertung, Notizifierung und Überwachung der notifizierten Stellen mitwirken, festgelegt werden.