Erwägungsgrund 43 32014L0053
Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität einer Funkanlage zum Ausdruck und ist die sichtbare Folge eines umfassenden Vorgangs, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne einschließt. Die allgemeinen Grundsätze, die der CE-Kennzeichnung zugrunde liegen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegt. Die Regeln zur Anbringung des CE-Kennzeichens sollten in dieser Richtlinie festgelegt werden.